Mittwoch, 08.02.2012

Hartz-IV-Beziehern drohen Rückforderungen

24.01.2010

Hunderttausende Hartz-IV-Empfänger müssen wegen der Kindergeld-Erhöhung um 20 Euro womöglich Geld an die Bundesagentur für Arbeit zurückerstatten. Da Kindergeld als Einkommen gelte, werde es auf das Sozialgeld der Arbeitsagenturen angerechnet, erklärte das Arbeitsministerium zu einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Wie die Zeitung berichtet, ergingen im Dezember 2009 mehrere hunderttausend Hartz-IV-Bescheide, die für Januar 2010 gelten. Weil aber im Januar das Kindergeld gestiegen sei, hätten die Hartz-IV-Eltern einmalig zu viel Geld erhalten. Die Betroffenen bekämen nun zwar mehr Kindergeld ausbezahlt, erhielten aber weniger Hartz-IV-Leistungen. Netto ändere sich an ihrem Budget nichts.

Der Bremer Sozialwissenschaftler Paul Schröder sagte dem Blatt: "Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet an der größten Geld-Zurück-Aktion in ihrer Geschichte." Schätzungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe zufolge könnten mehr als eine Million Hartz-IV-Haushalte Rückzahlungsbescheide erhalten.

Der Sprecher des Arbeitsministeriums machte indes keine Angaben dazu, wieviele Hartz-IV-Empfänger betroffen sein könnten. Grund für die Überschneidung ist nach seinen Angaben, dass die Hartz-IV-Bescheide sechs Monate vor Auszahlung des Geldes versandt werden. Zum Zeitpunkt der Versendung sei die von der schwarz-gelben Koalition kurzfristig beschlossene Kindergeld-Erhöhung noch nicht bekannt gewesen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, fordert die Bundesregierung auf, die Kindergelderhöhung bei Hartz-IV-Empfängern generell nicht anzurechnen. Es sei "nicht vermittelbar, dass Gutverdiener über den Kinderfreibetrag bis zu 40 Euro im Monat mehr bekommen, Durchschnittsverdiener 20 Euro mehr Kindergeld erhalten und Hartz-IV-Haushalte mit Kindern ganz leer ausgehen", erklärte Ernst in Berlin.

Nach Ansicht eines Experten könnte den Betroffenen die Rückzahlung des Geldes auch erspart bleiben: Die Rechtsordnung beruhe immer noch darauf, dass vorliegende Bescheide Bestand hätten und nicht einfach zurückgenommen werden könnten, sagte der Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger der ARD. Empfänger von Rückzahlungsbescheiden könnten innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegen. Die Bundesagentur für Arbeit müsse dann jeden Einzelfall prüfen.

© AFP - Agence France Presse

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