Zu der an der Drogeriemarktkette Schlecker entzündeten Diskussion um billige Leiharbeit sagte Schmidt, hier sei der Gesetzgeber am Zug. Im Juni will das BAG über die Pfandbon-Kündigung im Fall "Emmely" entscheiden. Zu den Niedriglöhnen verwies Schmidt auf ein BAG-Urteil vom April 2009, wonach ein Lohn unterhalb von zwei Dritteln des ortsüblichen Tariflohns sittenwidrig ist. Dieses Geld könnten gegebenenfalls auch die Arbeitsgemeinschaften einklagen, die Niedriglöhne mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Am 10. Juni will das BAG im Fall "Emmely" entscheiden. Die Berliner Supermarkt-Mitarbeiterin war entlassen worden, weil sie zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert weniger Euro eingelöst haben soll. Schmidt sprach sich dagegen aus, für solche so genannte Bagatellkündigungen eine untere Wertgrenze einzuziehen. Dies werde den Streit lediglich auf Fälle knapp über der Schwelle verlagern. Die Arbeitsgerichte schauten sich jeden einzelnen Fall genau an, stellte Schmidt klar. Allerdings könnten die Gerichte dabei nicht "die wegen überhöhter Banken-Boni entstandene Gerechtigkeitsdebatte" führen. Auch bei den Niedriglöhnen in der Leiharbeit sieht die BAG-Präsidentin den Gesetzgeber am Zug. "Man kann einem Unternehmen nicht vorwerfen, wenn es die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt", sagte sie. Rund 200.000 Leiharbeiter bekommen ab Mai einen höheren Tariflohn: Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund einigten sich auf eine schrittweise Anhebung um zweimal 2,5 Prozent und eine Einmalzahlung von 80 Euro ab Mai, wie der BZA in Berlin mitteilte. Damit steigt der Stundenlohn für die Leiharbeiter in der untersten Stufe von derzeit 7,38 Euro auf 7,56 Euro im Mai und auf 7,75 Euro im Mai 2011. Profitieren werden rund 200.000 Leiharbeiter, die für Firmen im BZA arbeiten oder für Firmen, die den Tarifvertrag anwenden. Das sind rund ein Drittel aller Leiharbeiter in Deutschland. © AFP - Agence France Presse
Bundesarbeitsgericht: Deutschland ist Niedriglohnland
29.01.2010
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