Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend". Die gegenwärtigen Sätze seien aber "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden".
So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter. "Schätzungen ins Blaue hinein" seien aber mit den Anforderungen des Grundgesetzes nicht vereinbar. Der Gesetzgeber müsse sie daher "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren" neu berechnen, forderten die Karlsruher Richter.
Zur Begründung betonte Papier, die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine hohe eigenständige Bedeutung. Daraus ergebe sich ein "absolut wirkender Anspruch" auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen Existenz" auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben". Für unabweisbare besondere Notwendigkeiten, etwa Kleidung in Übergröße oder Klassenfahrten, sei eine Härte-Klausel erforderlich.
Von der Leyen: Gesetzesänderung bis zum Jahresende
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder ausdrücklich begrüßt. Es sei ein "wegweisendes Urteil", sagte von der Leyen am Dienstag in Karlsruhe.
Die Arbeitsministerin äußerte sich aber nicht dazu, ob die Hartz-IV-Sätze steigen werden. Es müsse sich nicht unbedingt um Geldleistungen handeln, sagte von der Leyen. Möglich seien auch Sachleistungen. Es müsse also nicht das Geld für den Schulranzen sein, sondern es könne auch der Schulranzen selbst sein.
Von der Leyen machte zudem deutlich, dass die Politik unter "ungeheuerlichem Zeitdruck" stehe. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss es bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung geben.
© AFP - Agence France Presse



