Mittwoch, 08.02.2012

Arbeitsministerium erstellt Katalog für Hartz-IV-Härtefälle

17.02.2010

Das Bundesarbeitsministerium hat den Katalog für die Härtefall-Regelung für Hartz-IV-Bezieher erstellt. Das Ministerium habe sich mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Definition der Härtefälle geeinigt, teilte das Berliner Ministerium am Dienstagabend mit. Zusätzliche Leistungen werden demnach in wenigen Ausnahmefällen bezahlt.

Dazu zählen nicht verschreibungspflichtige Medikamente etwa bei Neurodermitis oder Putzhilfen für Rollstuhlfahrer. Auch Fahrtkosten bei Geschiedenen, die ihre Kinder besuchen, fallen demnach darunter. Kosten für Nachhilfeunterricht sollen nur in Einzelfällen übernommen werden, etwa bei einer längeren Krankheit des Kindes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat den von der Bundesregierung erstellten Härtefall-Katalog für Hartz IV-Bezieher kritisiert. "Offensichtlich haben die Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium die denkbar restriktivste Form des Kataloges gewählt", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der "Thüringer Allgemeinen" vom Mittwoch. Alle aufgeführten Beispiele träfen nur "äußerst selten" zu, zudem seien einige der Konstellationen auch schon in der Vergangenheit über andere Sozialtransfers gefördert worden.

Schneider sagte der Zeitung, er setze nun große Hoffnungen in die Formulierung, der Katalog sei "nicht abschließend" definiert. "Offenbar setzt man vermehrt auf Einzelentscheidungen vor Ort und das ist die gute Nachricht", sagte er. Schneider schlug erneut vor, die Kosten für die Anschaffung teurer Einzelgeräte wie etwa einer Waschmaschine aus dem Regelsatz herauszunehmen und stattdessen wieder als einmalige Leistung im Bedarfsfall zu bezahlen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung in seinem Urteil vom 9. Februar die Neuregelung der Härtefälle aufgetragen, ebenso wie generell eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis zum Jahresende.

© AFP - Agence France Presse

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