Er hatte 2003 eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, 2004 starb der Partner an einer Hepatitis-B-Infektion, die er sich bei der Arbeit in einem Krankenhaus zugezogen hatte. Erst ab 2005 wurden aber Lebenspartnerschaften rechtlich der Ehe weitgehend gleichgestellt. Erst seitdem ist auch eine Hinterbliebenenrente für Lebenspartner gesetzlich vorgesehen.
Das BSG hielt es verfassungsrechtlich für unbedenklich, dass der Gesetzgeber die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften entsprechend dem Wandel in der gesellschaftlichen Anschauung in mehreren Stufen vollzogen habe. Einen allgemeinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gebe es zudem nicht. Im Streit um die betriebliche Altersversorgung hatte Anfang 2009 das Bundesarbeitsgericht entsprechend entschieden.
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