Derzeit verlangen sieben von zehn Kassen, die die Beiträge bereits erhöht haben, einen Zusatzbeitrag von acht Euro. Zwei Kassen, die BKK Heilberufe und die GBK, fordern hingegen ein Prozent des Einkommens bis zur Grenze von 3750 Euro. Das kann eine zusätzliche Belastung bis zu 450 Euro im Jahr ausmachen. Auch die BKK Westfalen-Lippe erhebt den Zusatzbeitrag abhängig vom Einkommen, deckelt ihn aber bei zwölf Euro im Monat. Den Zusatzbeitrag können die Kassen erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.
Nur drei Kassen zahlen bisher an ihre Versicherten Prämien. Andere Kassen locken mit Rabatten, wenn die Versicherten eine Einzugsermächtigung für den Zusatzbeitrag erteilen oder den Extrabeitrag für zwölf Monate im Voraus bezahlen.
Verlangt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, habe Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können bis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Beitrag erstmals fällig wird. Ausgenommen sind Versicherte, die sich mit einem Wahltarif drei Jahre an ihre Kasse gebunden haben. Laut Stiftung Warentest sollte ein Kassenwechsel dennoch gut überlegt sein. Wenn Versicherte ein besonderes Angebot wie beispielsweise homöopathische Behandlungen in Anspruch nehmen wollen, könne es sich lohnen, trotz Zusatzbeitrag bei der bisherigen Kasse zu bleiben.
© AFP - Agence France Presse



