Mittwoch, 08.02.2012

Gericht: Scheck-Gebühren bei ungedecktem Konto unzulässig

07.05.2010

Banken und Sparkassen dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie Schecks oder Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht einlösen können. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte. Im aktuellen Fall hatte die beklagte Sparkasse Dortmund drei Euro "Überziehungsbearbeitung" von Kunden verlangt, falls sie deren Schecks, Wechsel oder Lastschriften nicht einlösen konnte.

Laut OLG führen Geldhäuser solch eine "Überziehungsbearbeitung" grundsätzlich im eigenen Interesse durch. Sie wollen damit eine Kreditausweitung ihres Kunden über dessen Bonität hinaus vermeiden und müssen deshalb auch den Aufwand dafür tragen. Die Sparkasse Dortmund war wegen des Urteils zunächst zum Bundesgerichtshof gezogen, hatte dann aber ihre Revision im April kurzfristig zurückgenommen, offenbar um eine höchstrichterliche Bestätigung des OLG-Urteils zu vermeiden.

© AFP - Agence France Presse

Das könnte Sie interessieren:
Impressum AGB Kontakt Mediadaten Datenschutz
Seitenanfang