Laut OLG führen Geldhäuser solch eine "Überziehungsbearbeitung" grundsätzlich im eigenen Interesse durch. Sie wollen damit eine Kreditausweitung ihres Kunden über dessen Bonität hinaus vermeiden und müssen deshalb auch den Aufwand dafür tragen. Die Sparkasse Dortmund war wegen des Urteils zunächst zum Bundesgerichtshof gezogen, hatte dann aber ihre Revision im April kurzfristig zurückgenommen, offenbar um eine höchstrichterliche Bestätigung des OLG-Urteils zu vermeiden.
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