Mittwoch, 08.02.2012

Eilantrag gegen Griechenland-Hilfe scheitert vor Verfassungsgericht

10.05.2010

Die Gegner des Rettungspakets für Griechenland sind mit einem Eilantrag zum Stopp des Gesetzes gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begründete seine Ablehnung damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage das Rettungspaket insgesamt gefährden könne. Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung.

Die Bundesrepublik hatte in dem am Freitag erlassenen Gesetz in den kommenden drei Jahren Griechenland Kredite in Höhe von 22,4 Milliarden Euro zugesagt. Die Hilfen sind Teil eines Gesamtpakets des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie der EU-Mitglieder in Höhe von insgesamt 110 Milliarden Euro, mit dem Griechenland vor dem Staatsbankrott bewahrt werden soll.

Gegen das deutsche Nothilfe-Gesetz hatten neben dem bekannten Euro-Skeptiker Joachim Starbatty auch die Professoren Karl Albrecht Schachtschneider und Wilhelm Hankel, sowie der ehemalige Hamburger Wirtschaftssenator Wilhelm Nölling (SPD) und der Ex-Thyssen-Vorstand Dieter Spethmann vor dem BVG geklagt. Die Kläger argumentierten, dass in Deutschland Inflation drohe, sollte Griechenland die Kredite nicht zurückzahlen. Dies verstoße gegen das Sozialstaatsprinzip und die Eigentumsrechte der Bürger. Zudem warfen sie der Regierung einen Verstoß gegen europäisches Recht vor, weil nach dem Lissabon-Vertrag kein Staat für die Schulden anderer EU-Mitglieder haften dürfe.

Mit dem Eilantrag wollten die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet. Es wurde mittlerweile aber bereits in Kraft gesetzt. In ihrer Ablehnung des Antrags folgten die Verfassungsrichter weitgehend der Argumentation der Bundesregierung. Zwar könne das BVG deren Einschätzung "nur eingeschränkt" kontrollieren, es gebe aber "keine hinreichenden Anhaltspunkte", die zu der Annahme zwängen, dass deren währungs- und finanzpolitische Einschätzung fehlerhaft sei. Die Abwägung habe ergeben, dass der Allgemeinheit schwerere Nachteile drohten, wenn die Griechenland-Hilfe vorerst gestoppt werde. Das BVG machte keine Angaben dazu, wann es abschließend über die Klage entscheiden will.

Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung. Diese mache den Weg frei für die Auszahlung der Griechenland-Hilfe, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Samstag in Berlin. Wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden solle, sei ein besonders strenger Maßstab für die Beurteilung anzulegen, hob die Ministerin hervor. Das Gericht habe seine Entscheidung sorgsam mit der Krisensituation in der Euro-Zone abgewogen.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin begrüßte das Scheitern des Vorstoßes "einiger Anti-Europäer". Griechenland zu helfen sei "ein Gebot der Solidarität". Die Grünen hatten am Freitag im Bundestag trotz Differenzen über die Maßnahmen zur Finanzmarkt-Kontrolle für das Rettungspaket der Bundesregierung votiert, die SPD enthielt sich.

© AFP - Agence France Presse

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