Mittwoch, 08.02.2012

Bundesregierung plant Gesetz für Verbot von Leerverkäufen

26.05.2010

Nach dem Verbot besonders spekulativer Geschäfte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Bundesregierung die Einschränkung von Leerverkäufen per Gesetz ausdehnen.

Ungedeckte Leerverkäufe sollten künftig nicht nur für Staatspapiere der Eurozone, sondern auch für Aktien gelten, heißt es in einem Gesetzesentwurf des Finanzministeriums, der AFP vorlag.

"Die Finanzkrise hat das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substanzieller Verbesserungen des Aufsichtsrechts zu Tage treten lassen", begründet das Ressort von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktstabilität, das den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugestellt wurde. Transaktionen, "die für die Stabilität der Finanzmärkte eine Bedrohung darstellen", sollten verboten werden.

Darunter versteht das Ministerium ungedeckte Leerverkäufe von Aktien sowie ungedeckte Leerverkäufe bei Staatspapieren der Eurozone. Bei Leerverkäufen wetten Händler auf fallende Kurse. Sie leihen sich Staatsanleihen oder Unternehmenstitel gegen eine geringe Gebühr zum Beispiel von Banken und verkaufen sie weiter. Später kaufen sie die Papiere zurück. Ist die Wette aufgegangen, sind sie dann billiger - die Differenz im Preis kassiert der Händler. Bei ungedeckten Leerverkäufen muss der Spekulant sich die Papiere nicht einmal leihen.

Ebenfalls verbieten will das Bundesfinanzministerium dem Gesetzentwurf zufolge ungedeckte Kreditausfallversicherungen, sogenannte Credit Default Swaps (CDS), auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone sowie Währungsderivate auf den Euro, die nicht Absicherungszwecken dienten. Bei den CDS können sich Kreditgeber gegen eine Prämie für den Fall eines Zahlungsverzugs oder der Pleite eines Schuldners absichern. Die an sich sinnvollen Versicherungen können aber auch als Spekulationsobjekt missbraucht werden.

Der Entwurf sieht zudem ein zweistufiges Transparenzsystem für Leerverkaufspositionen vor. In einer ersten Stufe solle die BaFin unterrichtet werden, in einer zweiten müssten größere Leerverkaufspositionen veröffentlicht werden, heißt es in dem Papier.

Die BaFin hatte in der vergangenen Woche ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen aus der Euro-Zone sowie von Aktien mehrerer Finanzunternehmen untersagt und den CDS-Handel eingeschränkt. Die Anordnung gilt zunächst bis zum 31. März 2011.

Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) verlängerte indes ungedeckte Leerverkäufe für die Aktien zweier Banken und zweier Versicherungen bis Ende November. Das Verbot ist seit Oktober 2008 in Kraft und kann immer nur um jeweils sechs Monate verlängert werden.

© AFP - Agence France Presse

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