Dem vom Finanzministerium erarbeiteten Entwurf zufolge richtet sich die Abgabe nach der Bilanzsumme einer Bank. Diese spiegelt den gesamten Kapitalbestand einer Bank wieder und gibt Auskunft über die Größe eines Instituts. Von den beim Jahresabschluss einer Bank festgestellten Passiva sollen dem Entwurf zufolge die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie der Betrag des haftenden Eigenkapitals abgezogen werden. Beträgt diese Summe weniger als zehn Milliarden Euro, fällt eine Abgabe von 0,02 Prozent an. Zwischen zehn und 100 Milliarden Euro müssen die Banken 0,03 Prozent zahlen. Aber einer Größe von 100 Milliarden Euro ist eine Abgabe in Höhe von 0,04 Prozent dieser Summe fällig.
Die Regierung will mit dieser Abgabe erreichen, dass bei künftigen Krisen die Kreditwirtschaft zunächst selbst finanziell für die Rettung von unter Druck geratenen Banken gerade steht. Die Abgabe soll in einen Notfallfonds eingezahlt werden und dem Gesetzentwurf zufolge jeweils zum 30. September fällig werden. Die Abgabe soll demnach höchstens 15 Prozent des zuletzt bilanzierten Jahresüberschusses betragen.
Der Gesetzentwurf für den sogenannten Restrukturierungsfonds soll nun den anderen Ministerien zur Beratung vorgelegt werden. Am Wochenende hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Treffen der G-20-Länder in Toronto nicht mit der Forderung durchsetzen können, eine Bankenabgabe auf internationaler Ebene einzuführen. In diesem Punkt gebe es keine "einheitliche Haltung", sagte Merkel.
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