Ein Käufer von Zertifikaten der inzwischen insolventen Lehmann Brothers Inc. hatte seine Kaufentscheidung wesentlich auf die Einschätzung von deren Kreditwürdigkeit durch eine New Yorker Ratingsagentur gestützt.
Mitterweile klagt er auf Schadensersatz gegen die Ratingagentur. Das Oberlandesgericht (OLG) bejaht nun die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main nach § 23 ZPO (Urt. v. 28.11.2011, Az. 21 U 23/11), das sich selbst nicht für zuständig gehalten hatte.
Wegen Abonnementverträgen zwischen Frankfurter Unternehmen und der Ratingagentur sei die Voraussetzung gegeben, dass Vermögen der Beklagten im Gerichtsbezirk vorhanden sei. Durch die deutsche Staatsangehörigkeit des Klägers weise der Streit zudem auch den notwendigen Inlandsbezug auf, so die OLG-Richter am Montag.
Quelle: cla/LTO-Redaktion



