Das Bundesfinanzministerium hat eine Schreiben veröffentlicht, in dem die berufsständischen Versorgungseinrichtungen aufgelistet werden, die die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1a) Einkommensteuergesetz (EStG) erbringen.

Die Liste steht auf der Internetseite  des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) für eine Übergangszeit unter der Rubrik "Aktuelles/BMF-Schreiben" zur Ansicht und zum Abruf als pdf-Datei bereit.

Der Vollständigkeit halber weist das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben darauf hin, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1a) EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.

Rechtlicher Hintergrund: Nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1a) EStG sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, Sonderausgaben, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 08.07.2014, IV C 3 - S 2221/07/10037


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