Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen. Dies stellt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) klar. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handele, stelle die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.

Nach dem Mindestlohngesetz hafteten Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge, erläutert die BStBK. Daher würden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass sie die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater seien im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes zur Erstellung solcher Bescheinigungen befugt.

Gleichzeitig sei die Ausstellung einer Bescheinigung durch den Steuerberater, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes durch den Mandanten eingehalten wurden, über ihre Berufshaftpflichtversicherung versichert, so die BStBK. Steuerberater und ihre Mandanten seien damit im Fall eines Fehlers vor finanziellen Schäden geschützt.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 09.07.2015


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