Das Europäische Parlament hat in einer Abstimmung am 27.10.2015 seinen Standpunkt zu einem Abkommen mit der Schweiz festgelegt, das es EU-Bürgern erschwert, Geld am Fiskus vorbei auf Schweizer Bankkonten zu deponieren. Gemäß dem Abkommen werden die Europäische Union und die Schweiz ab 2018 automatisch Informationen über die Bankkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen.

Der Informationsaustausch umfasst nicht nur Zinserträge und Dividenden, sondern auch Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte.

Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen, die darauf abzielen, den Steuerpflichtigen weniger Möglichkeiten zu bieten, durch Verlagerung von Vermögenswerten oder durch Anlagen in nicht unter das Abkommen fallende Finanzprodukte einer Meldung an die Steuerbehörden zu entkommen.

Die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten und in der Schweiz werden laut Parlament in der Lage sein, die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren; ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen; die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird, sowie unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.

Die EU und die Schweiz müssen nun das Abkommen zügig abschließen, damit es rechtzeitig am 01.01.2017 in Kraft treten kann. Das EU-Parlament muss angehört und das Abkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden.

Europäisches Parlament, PM vom 27.10.2015


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