Künftig kann jeder Bürger ein Konto eröffnen, also auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung in Deutschland leben. Banken dürfen also niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Entsprechende Regelungen hat das Bundeskabinett am 28.10.2015 in Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie beschlossen.

Seit 1995 gibt es für die Einrichtung so genannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Nun soll es jedoch für jeden in der Europäischen Union das Recht geben, ein Konto zu eröffnen. Das Konto wird nach Angaben der Bundesregierung die gleichen Basisfunktionen besitzen wie ein übliches Girokonto. Dazu zähle vor allem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen.

Bei dem «Basiskonto» handelt es sich laut Regierung grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhalte in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhielten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürften nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts seien deutlich eingeschränkt.

Durch die Neuregelung soll es für Kontoinhaber außerdem einfacher werden, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln: Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, müsse das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen, so die Regierung. Bei grenzüberschreitenden Kontowechseln müsse das bisherige das neue Bankinstitut sowie den Kunden über alle Kontobewegungen informieren.

Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssten die Banken sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren. Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichs-Webseiten geben. Gebe es einmal Streit mit dem Finanzinstitut um eine Finanzanlage, ein Darlehen oder ein Konto, helfe auch hier künftig die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Bundesregierung, PM vom 28.10.2015


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