Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Das Landgericht (LG) Limburg an der Lahn untersagte ein solches Vorgehen dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH, wie die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg mitteilt, die in dem Verfahren geklagt hatte.

Nach Angaben der Verbraucherschützer hatte die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH einem Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach er über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert sei. Dieses kostenlose Versicherungspaket habe jedoch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten übergehen sollen, sofern er nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er die Verlängerung nicht möchte.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah in diesem Verhalten eine Irreführung von Verbrauchern und ging rechtlich dagegen vor. Durch Schweigen komme kein Vertrag zustande, so Peter Grieble, Versicherungsexperte der VZ Baden-Württemberg. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv widersprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen möchten". Nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte, kam es zur Klage vor dem LG Limburg. Auch das Gericht sah laut Verbraucherzentrale in dem Vorgehen der F.A.S.I. ein unlauteres Verhalten und untersagte die Geschäftspraxis.

Zweifelhaft ist Griebles Ansicht nach auch die Art und Weise, wie es zu der Testphase kam. Das "Geschenk" der Versicherungs-Testphase habe der Verbraucher bekommen, nachdem er von einer anderen Firma einen unerlaubten Werbeanruf für ein Zeitschriftenabo erhalten hatte. Mit der Zustellung der Zeitschrift sei das kostenlose Drei-Monats-Versicherungs-Testpaket als "Treuebonus" gekommen.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 27.01.2017


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