Abschnitt 8 – Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten → Titel 1 – Pfandrecht an beweglichen Sachen
Besteht das Pfandrecht an mehreren Sachen, so haftet jede für die ganze Forderung.
Besteht das Pfandrecht an mehreren Sachen, so haftet jede für die ganze Forderung.