Abschnitt 1 – Personen → Titel 1 – Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Zu § 13: Neugefasst durch G vom 20. 9. 2013 (BGBl I S. 3642).