Siebenter Teil – Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren → Zweiter Abschnitt – Verfahrensvorschriften

Beteiligte am Verfahren sind:

  1. 1.
    wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
  2. 2.
    wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.