Samstag, 13.03.2010
  • Rechner & Tools

    Top-Rechner

    Einkommensteuer-Rechner

    Errechnen Sie für die Jahre ab 2002 Ihre Einkommensteuer auf den Euro genau. Auf der Basis Ihres zu versteuernden Einkommens ermittelt der Einkommensteuerrechner außerdem Ihren durchschnittlichen Steuersatz und den Grenzsteuersatz.

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  • Gehaltsrechner 2010

    Mit dem Gehaltsrechner können Sie prüfen, wie viel von Ihrem Bruttolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung netto übrig bleibt. Außerdem weist er Ihnen die Gesamtbelastung des Arbeitgebers aus.

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  • Kfz-Steuer bei Erstzulassung bis 30.6.2008

    Mit dem Kfz-Steuer-Rechner wissen Sie schon vor dem Kauf, wie viel das Finanzamt für Ihren neuen Pkw jährlich berechnet. Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, die bis einschließlich 4.11.2008 erstmals zugelassen wurden. Für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 rechnet das Finanzamt ebenfalls nach den alten Regeln - aber nur in Fällen, in denen dies günstiger ist als die neue schadstoffabhängige Besteuerung.

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  • Kfz-Steuer bei Erstzulassung ab 1.7.2008

    Die Reform der Kfz-Steuer trat am 1. Juli 2009 in Kraft. Die neuen Regeln gelten für alle ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassenen Fahrzeuge. Für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 wendet sie das Finanzamt ebenfalls an - aber nur in Fällen, in denen dies günstiger ist als die alte Hubraumbesteuerung. Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Kfz-Steuer dann fällig wird.

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  • Lohnsteuer-Rechner 2010

    Mit dem Lohnsteuerrechner für 2010 können Sie für jeden Bruttoarbeitslohn die exakte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermitteln.

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  • Elterngeld-Rechner

    Wie viel Elterngeld jungen Eltern monatlich überwiesen wird, hängt von der Höhe ihres Netto-Einkommens vor der Geburt ab. Mit unserem Rechner können Sie nicht nur den genauen Betrag kalkulieren, sondern auch prüfen, ob sich ein Teilzeitjob in der Elternzeit für Sie auszahlt.

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  • Rechner von A bis Z

    Abgabefrist für die freiwillige Steuererklärung

    Die meisten Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für viele lohnt es sich aber, denn es wartet in der Regel eine Steuererstattung. Sie haben vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Mit diesem Rechner können Sie ganz genau ermitteln, wann die Abgabefrist endet.

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  • Abfindung – Besteuerung nach der Fünftelregelung

    Erhalten Sie den Lohn für eine Leistung, die Sie über mehrere Jahre erbracht haben, in einer Summe ausgezahlt, wäre das steuerlich sehr ungünstig. Denn in dem Jahr der Zahlung haben Sie ein sehr hohes Einkommen und damit einen sehr hohen Steuersatz. Um diesen Effekt abzumildern, wendet das Finanzamt die sogenannte "Fünftelregelung" an. Mit diesem Rechner können Sie prüfen, wie viel Sie zahlen müssen, wenn Sie zum Beispiel eine Abfindung oder eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit erhalten, Ihre Aktienoptionen einlösen oder einen Betrieb veräußern.

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  • Abschreibungen: Lineare AfA für Arbeitsmittel von Arbeitnehmern und Vermietern

    Betragen die Anschaffungskosten für ein Arbeitsmittel mehr als 410,00 € (ohne USt) bzw. 487,90 € (inkl. USt), müssen Sie die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Arbeitsmittels gleichmäßig verteilen. Das nennt man Abschreibung. Nur die jeweilige Jahresrate (Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA) dürfen Sie als Werbungskosten abziehen.

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  • Abschreibung: Lineare und degressive AfA für Betriebsvermögen von Selbstständigen

    Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten über 1.000 Euro zzgl. USt dürfen Selbstständige nicht sofort von der Steuer absetzen. Stattdessen müssen Sie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilen. Mit dem Abschreibungs-Rechner ermitteln Sie, wie viel Sie jährlich abziehen dürfen.

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  • Abschreibungen: Lineare AfA nach Umwidmung

    Ein Werbungskostenabzug ist möglich, wenn Sie Gegenstände, die bisher privat genutzt wurden, nun weitaus überwiegend für berufliche oder betriebliche Zwecke nutzen. Das ist die sog. »Umwidmung«. Abziehbar ist in diesen Fällen der Teil der Anschaffungskosten, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt. Maßgebend für den Werbungskostenabzug ist also nicht der Zeitwert (oder Verkehrswert), sondern der Restwert im Zeitpunkt der Umwidmung. Diesen Restwert können Sie ganz einfach mit diesem Rechner ermitteln.

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  • Abschreibungen: Außergewöhnliche AfA nach Pkw-Unfall

    Unfallkosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Nicht jeder Unfallschaden wird jedoch repariert: Entweder ist der Schaden nur geringfügig (z.B. Dellen, Kratzer), oder die Reparatur lohnt nicht mehr (weil ein Totalschaden vorliegt). Oder aber die Reparatur erfolgt nicht im Unfalljahr, sondern erst im nächsten Jahr. Dann können und sollten Sie den Schaden dennoch als Werbungskosten geltend machen, und zwar als »Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung« (AfaA). Diese AfaA wird folgendermaßen ermittelt:

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  • Arbeitstage-Rechner

    Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Anzahl der Arbeitstage innerhalb eines beliebigen Zeitraums. Sie können ihn zum Beispiel benutzen, um die notwendigen Angaben zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Steuererklärung zu machen.

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  • Behinderung: Günstigerprüfung beim Behindertenpauschbetrag

    Behinderte Menschen können entweder den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen, mit dem alle laufenden und daher typischen Kosten der Behinderung abgegolten sind. Oder sie verzichten auf den Behinderten-Pauschbetrag und machen alle behinderungsbedingten Kosten (typische und atypische) in nachgewiesener Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend. Welcher Weg Ihnen die größere Steuerersparnis bringt, können Sie mit diesem Rechner selbst ausrechnen:

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  • Bilanzanalyse

    Auf Basis der Eckdaten Ihrer Bilanz ermittelt dieser Rechner Kennzahlen wie zum Beispiel den Deckungsgrad, die Liquidität, Eigenkapitalquote oder Anlagenintensität.

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  • Blutalkohol: Promille-Rechner

    Die Blutalkoholberechnung bietet zwei verschiedene Berechnungsmöglichkeiten an:

    1. Vorwärts: Berechnung des Blutalkoholgehaltes zum angegebenen Zeitpunkt aus den verzehrten alkoholhaltigen Getränken. 2. Rückwärts: Berechnung des Blutalkoholgehaltes zum angegebenen Zeitpunkt aus den bei einem Alkoholtest ermittelten Werten.

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  • Dienstwagen: Lohnsteuer bei Privatnutzung 2009

    Die Nutzung eines Dienstwagens oder Firmenwagens gilt als geldwerter Vorteil, der wie normaler Arbeitslohn steuerpflichtig ist. Mit diesem Rechner können Sie prüfen, welche zusätzliche Steuerbelastung durch einen Dienstwagen für den Arbeitnehmer entstehen würde und welche finanzielle Belastung für den Arbeitgeber dem entgegenstünde.

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  • Dienstwagen: Lohnsteuer bei Privatnutzung 2010

    Die Nutzung eines Dienstwagens oder Firmenwagens gilt als geldwerter Vorteil, der wie normaler Arbeitslohn steuerpflichtig ist. Mit diesem Rechner können Sie prüfen, welche zusätzliche Steuerbelastung durch einen Dienstwagen für den Arbeitnehmer entstehen würde und welche finanzielle Belastung für den Arbeitgeber dem entgegenstünde.

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  • Ehrenamt: Aufteilung einer Aufwandsentschädigung nach der Schätzungsrichtlinie

    Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind je nach Verwendungszweck teilweise steuerfrei. Damit der Fiskus nicht in jedem Einzelfall den Verwendungszweck prüfen muss, gibt es die »Schätzungsrichtlinie«. Die gesamte Aufwandsentschädigung wird pauschal in einen steuerpflichtigen Teil und einen steuerfreien Teil aufgeteilt. Mit diesem Rechner können Sie die Höhe des steuerfreien Anteils berechnen.

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  • Einspruchsfrist-Rechner

    Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, bis zu welchem Tag Sie Zeit haben, Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen.

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  • Effektivzins-Rechner

    Dieser Rechner ermittelt den effektiven Jahreszins nach Eingabe von Darlehensbetrag, Laufzeit, Nominalzins und Bankgebühren.

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  • Erbschaftsteuer: Höhe der Steuer vor der Reform

    Mit diesem Rechner können Sie die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Erbschaften bis 31.12.2008 ermitteln.

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  • Erbschaftsteuer: Höhe der Steuer nach der Reform

    Mit diesem Rechner können Sie die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Erbschaften ab 1.1.2009 ermitteln.

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  • Entfernungspauschale: Höhe der abziehbaren Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit

    Für den Weg von der Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte können Sie die Entfernungspauschale (= Pendlerpauschale) geltend machen. Wie viel Kosten Sie genau abziehen dürfen, hängt davon ab, wie weit die Arbeitsstätte von Ihrer Wohnung entfernt ist (also die einfache Wegstrecke!) und an wie viel Tagen im Jahr Sie an Ihrem Arbeitsplatz waren.

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  • Festsetzungsfrist: Berechnung des Fristendes

    Einen Steuerbescheid kann und darf das Finanzamt nur ändern, solange die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Mit diesem Rechner können Sie prüfen, wann die Festsetzungsfrist für Ihren Steuerbescheid endet.

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  • Gehaltsrechner 2008

    Mit dem Gehaltsrechner 2008 können Sie prüfen, wie viel von Ihrem Bruttolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung netto übrig bleibt. Außerdem weist er Ihnen die Gesamtbelastung des Arbeitgebers aus.

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  • Gehaltsrechner 2009

    Mit dem Gehaltsrechner 2009 können Sie prüfen, wie viel von Ihrem Bruttolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung netto übrig bleibt. Außerdem weist er Ihnen die Gesamtbelastung des Arbeitgebers aus.

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  • Gehaltsrechner 2010

    Mit dem Gehaltsrechner 2010 können Sie prüfen, wie viel von Ihrem Bruttolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung netto übrig bleibt. Außerdem weist er Ihnen die Gesamtbelastung des Arbeitgebers aus.

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  • Gerichtskosten: Gebühren bei Klage vor Finanzgericht

    Vor dem Finanzgericht gilt der Grundsatz: Wer verliert, muss die Kosten tragen. Dazu zählen vor allem die Gebühren. Die Höhe ist zum einen abhängig vom Streitwert. Dabei handelt es sich um die Höhe der Steuer, die das Finanzamt Ihrer Meinung nach zu viel verlangt bzw. die Sie nach Meinung des Finanzamts zu wenig gezahlt haben. Zum anderen hat der Ausgang des Verfahrens einen Einfluss. Muss das Gericht ein Urteil sprechen, ist das teurer, als wenn Sie sich mit dem Finanzamt gütlich einigen.

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  • Gewerbesteuer: Berechnung der Gewerbesteuer-Rückstellung

    Dieser Rechner ermittelt die Gewerbesteuer-Rückstellung abhängig vom Gewinn und vom Hebesatz der Gemeinde.

    » Gewerbesteuer-Rückstellungs-Rechner starten

  • Grunderwerbsteuer

    Berechnen Sie, wie viel Grunderwerbsteuer Sie beim Kauf einer Immobilie zahlen müssen.

    » Grunderwerbsteuer-Rechner starten

  • Handwerker und Haushaltshilfen: Höhe der steuerlichen Förderung

    Von dieser Abzugsmöglichkeit profitieren alle: Der Staat beteiligt sich mit 20 Prozent an Handwerkerrechnungen und Kosten für andere Dienstleistungen im eigenen Haushalt. Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Sie abziehen dürfen und wie viel Spielraum Ihnen bis zum Jahresende bleibt.

    » Rechner zur Förderung von Handwerkern und Haushaltshilfen starten

  • Kapitalzuwachs-Rechner

    Dieser Rechner ermittelt den Kapitalzuwachs nach Eingabe von Zinssatz, Grundkapital und eingezahlten Monatsraten.

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  • Kfz-Steuer nach der Reform

    Die Reform der Kfz-Steuer tritt am 1.Juli 2009 in Kraft. Die neuen Regeln gelten für alle ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassenen Fahrzeuge. Für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 wendet sie das Finanzamt ebenfalls an - aber nur in Fällen, in denen dies günstiger ist als die alte Hubraumbesteuerung. Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Kfz-Steuer dann fällig wird.

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  • Kinderbetreuungskosten: Höhe des Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzugs

    Kinderbetreuungskosten zählen je nach Einzelfall zu den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten oder den Sonderausgaben. Sind die Abzugsvoraussetzungen erfüllt, können Sie zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu maximal 4.000 Euro pro Kind geltend machen.

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  • Kraftstoffverbrauch-Rechner

    Dieses Programm ermöglicht nicht nur die Berechnung der Kosten, sondern auch die Ermittlung des Preises pro Liter, der Strecke sowie des Verbrauches in Liter auf 100 km.

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  • Leasing-Rechner

    Wie günstig ist Ihr Leasing-Vertrag? Dieser Rechner ermittelt den Effektivzins der Finanzierung.

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  • Lohnsteuer 2008

    Mit dem Lohnsteuerrechner für 2008 können Sie für jeden Bruttoarbeitslohn die exakte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermitteln.

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  • Lohnsteuer 2009

    Mit dem Lohnsteuerrechner für 2009 können Sie für jeden Bruttoarbeitslohn die exakte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermitteln.

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  • Lohnsteuer-Rechner 2010

    Mit dem Lohnsteuerrechner für 2010 können Sie für jeden Bruttoarbeitslohn die exakte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermitteln.

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  • Lohnsteuer-Rechner 2009 für sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

    Dieser Lohnsteuerrechner berechnet die Lohnsteuer, die Sie in 2009 für Ihre sonstigen Bezüge zahlen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder Jubiläumszuwendungen.

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  • Lohnsteuerklassenvergleich: Steuerklassen-Rechner 2009

    Der Steuerklassen-Rechner hilft Verheirateten, die optimale Steuerklassen-Kombination zu wählen. Geben Sie dazu im Feld »Bruttolohn« Ihr Jahresgehalt ein.

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  • Lohnsteuerklassenvergleich: Steuerklassen-Rechner 2010

    Der Steuerklassen-Rechner hilft Verheirateten, die optimale Steuerklassen-Kombination zu wählen. Geben Sie dazu im Feld »Bruttolohn« Ihr Jahresgehalt ein.

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  • Maßeinheiten-Rechner

    Dieses Tool rechnet verschiedene Maßeinheiten um (Länge, Fläche, Temperatur, Volumen, Gewicht, Geschwindigkeit, Energie, Druck, Kraft).

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  • Mini-Job-Rechner

    Ermitteln Sie die Abgabenbelastung auf einen Minijob (geringfügige Beschäftigung, 400-Euro-Job) oder auf einen Midijob (bis 800 Euro).

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  • Nebeneinkünfte: Härtefallregelung bis 410 Euro

    Die Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers bleiben aus Vereinfachungsgründen in voller Höhe steuerfrei, wenn deren Summe im Kalenderjahr maximal 410 Euro beträgt. Liegt die Summe der Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers jährlich zwischen 410 Euro und 820 Euro, bleiben diese teilweise steuerfrei. Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, welcher Betrag Ihrer Nebeneinkünfte steuerfrei bleibt und welchen Sie versteuern müssen.

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  • Pauschalwertberichtigung-Rechner

    Berechnen Sie die Wertberichtigung auf die Forderungen in Ihrem Betriebsvermögen auf Basis des Ausfallrisikos, der Skonti und der Mahn- und Prozesskosten.

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  • Pkw-Kosten pro Kilometer

    Mit diesem Rechner ermitteln Sie, wie viel Ihr Fahrzeug pro Kilometer kostet. Es werden sowohl Anschaffungskosten wie auch laufende Kosten und Spritverbrauch berücksichtigt. Damit können Sie zum Beispiel prüfen, ob Ihre tatsächlichen Kosten über der steuerlichen Kilometerpauschale liegen.

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  • Progressionsvorbehalt: Steuerliche Auswirkung von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld

    Bestimmte Einnahmen zählen zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen, sie erhöhen aber Ihren individuellen Steuersatz. Dieser Effekt wird als "Progressionsvorbehalt" bezeichnet. Ihm unterliegen zum Beispiel das Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit, Schlechtwettergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder ausländische Einkünfte, die in Deutschland steuerfrei sind. Mit diesem Rechner ermitteln Sie, wie sich solche Einnahmen auf die Steuer auswirken.

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  • Rabatte an Arbeitnehmer – Besteuerung des Preisvorteils

    In vielen Firmen können Mitarbeiter Waren oder Dienstleistungen, die ihr Arbeitgeber anbietet, kostenlos oder verbilligt beziehen. Dieser Preisvorteil aus Personalrabatten ist ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn, bleibt aber erfreulicherweise bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Mit diesem Rechner ermitteln Sie, wie viel des Rabatts steuerpflichtig ist.

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  • Spekulationsgewinn bei Immobilienverkauf

    Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines unbebauten Grundstücks ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Betroffen sind vor allem alle vermieteten und beruflich genutzten Gebäude und Gebäudeteile. Eine vollständig zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie hingegen dürfen Sie steuerfrei verkaufen, auch wenn Sie diese beispielsweise nur ein oder zwei Jahre besessen haben.

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  • Umsatzsteuer-Brutto-/Netto-Rechner

    Dieser Rechner rechnet die Umsatzsteuer aus einem vorgegebenen Brutto-Betrag heraus und zeigt Ihnen den Nettowert an. Oder er ermittelt die Umsatzsteuer und den Bruttowert auf Basis eines von Ihnen eingegebenen Netto-Betrags.

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  • Unterhalt an nahestehende Personen

    Zahlen Sie einem unterhaltsberechtigten Angehörigen Unterstützung für den normalen oder besonderen Lebensbedarf? Oder greifen Sie einer nicht unterhaltsberechtigten, Ihnen nahestehenden Person in einem Notfall finanziell unter die Arme? Dann können Sie diese Beträge als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Mit diesem Rechner ermitteln Sie, in welcher Höhe das Finanzamt Ihre Kosten berücksichtigt.

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  • Unterhalt an nahestehende Personen bei Unterbringung im Pflegeheim

    Kosten einer krankheits-, pflege- oder behinderungsbedingten Heimunterbringung eines unterhaltsberechtigten Angehörigen dürfen Sie im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Ihre Aufwendungen kürzt das Finanzamt allerdings um Erstattungen zum Beispiel der Pflegeversicherung, und wenn der Haushalt des Unterstützten aufgelöst ist, wird auch noch die Haushaltsersparnis abgezogen. Mit diesem Rechner ermitteln Sie, in welcher Höhe das Finanzamt Ihre Kosten berücksichtigt.

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  • Urlaubsrückstellung für Urlaub von Arbeitnehmern

    Mit diesem Rechner können Unternehmer ermitteln, welche Rückstellung sie für den Urlaub ihrer Arbeitnehmer in der Bilanz bilden müssen.

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  • Vergütung für mehrjährige Tätigkeit – Besteuerung nach der Fünftelmethode

    »Mehrjährig« ist eine Tätigkeit, die sich über mindestens zwei Kalenderjahre erstreckt. Zu den Vergütungen dafür zählen zum Beispiel Nachzahlungen von Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, etwa wegen nachträglicher Lohn- oder Gehaltserhöhungen, oder nachträgliche Zahlungen von Gratifikationen. Dieser Rechner ermittelt die Einkommensteuer, die Sie für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zahlen müssen.

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  • Vermietung: Anschaffungsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie

    Alle Aufwendungen, die in Zusammenhang stehen mit dem Abschluss des Kaufvertrages und dem Eigentümerwechsel, sind Anschaffungsnebenkosten. Sie werden dem Kaufpreis hinzugerechnet. Mithilfe des folgenden Schemas können Sie Ihre Anschaffungsnebenkosten ganz leicht zusammenstellen.

    » Anschaffungsnebenkosten-Rechner starten

  • Vermietung: Anschaffungskosten eines Neubaus

    Der Kaufpreis und die Anschaffungsnebenkosten sind die wichtigsten Größen für die Ermittlung der Anschaffungskosten des Hauses oder der Eigentumswohnung. Für die Abschreibungen müssen diese Aufwendungen aufgeteilt werden in Anschaffungskosten des Grund und Bodens und Anschaffungskosten des Gebäudes. Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Anschaffungskosten und teilen sie auf.

    » Anschaffungskosten-Rechner starten

  • Vermietung: Anschaffungskosten Altbau

    Beim Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung müssen Sie zunächst aus dem Kaufpreis laut Kaufvertrag einzelne Aufwendungen herausrechnen, die nicht zu den steuerlichen Anschaffungskosten der Immobilie zählen. Wenn Sie dann die Anschaffungsnebenkosten hinzugezählt haben, liegt das Hauptproblem beim Kauf eines älteren Gebäudes vor allem darin, aus dem Gesamtkaufpreis die Aufwendungen für den Grund und Boden herauszurechnen. Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Anschaffungskosten und teilen sie auf.

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  • Vermietung: Vorweggenommene Werbungskosten

    Werbungskosten darf absetzen, wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermietet oder vermieten will. Kosten entstehen aber schon, bevor der Mieter eingezogen ist. Zählen diese Kosten steuerlich zu den Werbungskosten, gibt es dafür sofort Steuervorteile. Denn Werbungskosten dürfen Sie auch dann schon in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn Ihnen noch gar keine Mieteinnahmen zufließen. Sie haben dann vorweggenommene Werbungskosten, die sich von späteren Werbungskosten nur dadurch unterscheiden, dass ihnen noch keine Mieteinnahmen gegenüberstehen. Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Höhe der vorweggenommenen Werbungskosten.

    » Rechner zu den vorweggenommenen Werbungskosten starten

  • Vermietung: Werbungskostenabzug bei verbilligter Vermietung

    Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann die damit verbundenen Kosten von seinen Mieteinnahmen abziehen. Wenn Sie weniger als die ortsübliche Miete verlangen, weil Sie zum Beispiel an Angehörige vermieten, gilt das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mit dem Rechner können Sie ermitteln, ob Sie Ihre Aufwendungen zu 100 % oder nur anteilig geltend machen können.

    » Rechner zur verbilligten Vermietung starten

  • Vorsorgeaufwendungen: Vorsorgepauschale 2009

    Angestellte, Beamte und Pensionäre erhalten in jedem Falle eine sogenannte Vorsorgepauschale, wenn sie keine höheren Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung nachweisen. Mit unserem Rechner können Sie die Ihnen zustehende Vorsorgepauschale berechnen.

    » Vorsorgepauschalen-Rechner starten

  • Vorsorge- und Rentenrechner 2004–2040

    Prüfen Sie, wie sich das Alterseinkünftegesetz für Sie auswirkt. Berechnen Sie für die Jahre 2004 bis 2040 Ihre abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, wie Ihre Rente oder Pension besteuert wird und die Höhe Ihres Altersentlastungsbetrags.

    » Vorsorge- und Rentenrechner starten

  • Zinsrechnung

    Dieser Rechner ermittelt die fälligen Zinsen nach Eingabe von Kapital, Zinssatz und Zinszeitraum.

    » Zinsrechner starten

  • Zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen

    Von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art zieht das Finanzamt automatisch die sogenannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrages mutet Ihnen der Gesetzgeber zu, dass Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen, ohne steuerliche Entlastung durch den Staat. Damit Sie feststellen können, ob es sich überhaupt lohnt, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend zu machen und eventuell noch fehlende Belege zu beschaffen, sollten Sie wissen, wie hoch Ihre persönliche zumutbare Belastung ist. Die können Sie mithilfe Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte ausrechnen.

    » Rechner zur zumutbaren Belastung starten

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