Unter dem Motto "Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen" warb Plus im Herbst 2004 für die Bonusaktion "Ihre Millionenchance". Kunden erhielten für jeweils fünf Euro Einkaufswert einen Bonuspunkt, 20 Punkte berechtigten zur Teilnahme an einer Lottoziehung. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hielt dies für unzulässig: Deutsches Wettbewerbsrecht verbiete die Verknüpfung von Verkäufen mit Gewinnspielen.
Wie nun der EuGH betont, ist ein solches generelles Verbot im europäischen Wettbewerbsrecht nicht vorgesehen. Das EU-Recht lasse es auch nicht zu, dass Deutschland strengere Verbraucherschutzregeln schaffe. Das generelle Verbot in Deutschland sei daher unwirksam. Nach EU-Recht sei in jedem Fall einzeln zu prüfen, ob die Werbung unlauter ist. So dürfe ein Gewinnspiel nicht dazu dienen, die Verbraucher "wesentlich zu beeinflussen", etwa wenn Kunden zu Einkäufen bewegt werden, die sie eigentlich gar nicht wollten. Ob dies bei Plus der Fall war, muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären.
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