Der Mann entnahm beim Laden Strom im Wert von 1,8 Cent, wie das Arbeitsgericht Mit Bezug auf Angaben des Rollerherstellers errechnete. Der Arbeitgeber erwischte den Stromdieb und schickte dem seit 19 Jahren unbescholtenen Mitarbeiter die Kündigung.
Das Arbeitsgericht hob die Kündigung nun auf. Der Stromklau sei zwar pflichtwidrig gewesen, eine Kündigung setze aber eine Interessenabwägung voraus. Zugunsten des Arbeitnehmers habe das Gericht neben dem geringen Wert des Stroms vor allem auch angeführt, dass der Arbeitnehmer sich zehn Jahre lang in seiner Firma nichts habe zuschulden kommen lassen, erklärte Vollrath. Es habe keine weiteren Vorfälle und erst recht keine Abmahnung durch den Arbeitgeber gegeben.
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