Mittwoch, 08.02.2012

Schadenersatz für dunkelhäutige Mieter wegen Diskriminierung

22.01.2010

Das Oberlandesgericht Köln hat einem dunkelhäutigen Paar Schadenersatz zugesprochen, das bei der Wohnungssuche wegen seiner Hautfarbe als Mieter ablehnt und als "Neger" diskriminiert worden war. Nach Angaben des Gerichts hatte das afrikanische Paar eine Wohnung in Aachen besichtigen wollen und war von der Hausmeisterin mit den Worten abgewiesen worden, die Wohnung werde nicht an "Neger...äh, Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet. Mit dieser Äußerung und der Verweigerung der Besichtigung habe die Frau Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht des Paares verletzt.

Dem Richterspruch zufolge erhält das Paar nun 5056 Euro von einem in Aachen ansässigen Immobilienverwalter, weil dieser nach Auffassung des Gerichts für das Verhalten der Hausmeisterin haftbar ist. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Schadenersatz für die Fahrkosten des nach Aachen angereisten Paares und zusätzlich einer Art Schmerzensgeld, weil das Persönlichkeitsrecht der Afrikaner besonders schwerwiegend verletzt worden sei.

Die Bezeichnung "Neger" sei nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend, befand das Gericht. Ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares sei es auch, dass ihm allein wegen der Hautfarbe die Besichtigung und mögliche Anmietung der Wohnung verweigert worden sei. Bei seiner Klage war das Paar vom Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen unterstützt worden.

© AFP - Agence France Presse

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