Verfassungsgericht soll Regelung zur Bezahlung von Beamten prüfen
03.02.2010
Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit der Besoldung der Beamten in Rheinland-Pfalz befassen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Koblenz verwies in einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss die Entscheidung an das höchste deutsche Gericht, ob einem Beamten ab einer bestimmten Gehaltsgruppe nach einer Beförderung noch für zwei Jahre das Gehalt der bisherigen Besoldungsgruppe gezahlt werden darf. (AZ: 10 A 10507/09.OVG). Ein Richter, der vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts befördert worden war, hatte gegen diese "Wartefrist" geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte seine Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht setzte das Berufungssverfahren aus und verwies den Fall nun an das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter müssen klären, ob nach einer Beförderung sofort die höheren Bezüge zu zahlen sind.
Ein Richter, der vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts befördert worden war, hatte gegen diese "Wartefrist" geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte seine Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht setzte das Berufungssverfahren aus und verwies den Fall nun an das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter müssen klären, ob nach einer Beförderung sofort die höheren Bezüge zu zahlen sind.