Mittwoch, 08.02.2012

Berlin schützt als erstes Bundesland den Kinderlärm

18.02.2010

In Berlin gilt Kinderlärm fortan als gesetzlich geschütztes Geräusch. Eine Änderung des Landes-Immissionschutzgesetzes regelt das kindliche Schreien und Rufen jetzt als "sozialadäquat" und "zumutbar", wie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitteilte. Berlin ist das erste Bundesland, das eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt.

"Kinderlärm - ob auf Spielplätzen, in der Wohnung oder Kita - gehört zur kindlichen Entfaltung und Entwicklung dazu", sagte Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) zu der Gesetzesänderung. Selbst störende Geräusche von Kindern müssen jetzt von der Nachbarschaft grundsätzlich hingenommen werden. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass der damit gesicherte Freiraum für Kinder auch die berechtigten Interessen anderer Menschen respektieren müsse.

© AFP - Agence France Presse

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