"Kinderlärm - ob auf Spielplätzen, in der Wohnung oder Kita - gehört zur kindlichen Entfaltung und Entwicklung dazu", sagte Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) zu der Gesetzesänderung. Selbst störende Geräusche von Kindern müssen jetzt von der Nachbarschaft grundsätzlich hingenommen werden. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass der damit gesicherte Freiraum für Kinder auch die berechtigten Interessen anderer Menschen respektieren müsse.
© AFP - Agence France Presse



