Mittwoch, 08.02.2012

BGH: Käufer müssen Auto mit falscher Farbe nicht abnehmen

18.02.2010

Auto-Käufer sind nicht verpflichtet, vom Händler einen Wagen abzunehmen, der eine andere als die bestellte Farbe hat. Autos in einer anderen als der bestellten Farbe seien ein "erheblicher Sachmangel", den der Käufer nicht hinnehmen müsse, entschied der Bundesgerichtshof.

Zur Begründung hieß es, die Lackfarbe bestimme maßgeblich das Erscheinungsbild eines Autos und gehöre deshalb für den Käufer zu den wichtigen Kriterien seiner Kaufentscheidung.

© AFP - Agence France Presse

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