Mittwoch, 08.02.2012

BGH bestätigt Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung

21.02.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals eine Fluggesellschaft rechtskräftig zur Entschädigung ihrer Passagiere wegen einer längeren Verspätung verurteilt. Nach dem Urteil muss die Charterfluggesellschaft Condor klagenden Reisenden eine Entschädigung von 600 Euro pro Person zahlen, weil ihr Flug von Kanada nach Frankfurt am Main mit 25-stündiger Verspätung ankam. Der BGH verwies zur Begründung auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wies die Forderung von Condor zurück, den Fall erneut dem EuGH vor zulegen.

Laut Urteil bestehen "keine Zweifel" an der Gültigkeit der EU-Fluggastrechteverordnung, die Entschädigungen bei verspäteten Flügen vorsieht. Der EuGH habe dies entschieden und dabei seine Auslegungskompetenz im Gegensatz zur Ansicht von Condor nicht überschritten. Eine erneute Vorlage beim EuGH sei deshalb nicht nötig.

Nach der Grundsatzentscheidung des Luxemburger Gerichts vom vergangenen November haben Reisende ab einer dreistündigen Flugverspätung in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Schadenersatz gibt es außerdem, wenn ein Flug annulliert wird oder überbucht ist.

© AFP - Agence France Presse

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