Mittwoch, 08.02.2012

Schutz von Kindern: Ehrenamtliche müssen erweitertes Führungszeugnis vorlegen

03.05.2010

Kinder und Jugendliche sollen durch eine Gesetzesänderung besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeitet, muss seit dem 1. Mai ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.

Zusätzlich zum bereits geltenden Recht, wonach im Führungszeugnis Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten erfasst werden, werden im erweiterten Führungszeugnis auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus aufgenommen.

Bislang erhielten Arbeitgeber von solchen Verurteilungen durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis. "Das erweiterte Führungszeugnis kann verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber als Erzieher im Kindergarten, als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Kinder- und Jugendarbeit sei ein besonders sensibler Bereich, den leider auch pädophil veranlagte Menschen bewusst als Arbeitsplatz auswählten. Jetzt komme es darauf an, dass sich die betroffenen Arbeitgeber auch tatsächlich die erweiterten Führungszeugnisse vorlegen lassen, betonte die Ministerin.

Die neue Regelung gilt unter anderem für Erzieher in Kindergärten und Heimen, Lehrer an Privatschulen, Sozialarbeiter im Jugendamt, aber eben auch Schulbusfahrer, Bademeister, Jugendtrainer in Sportvereinen oder Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen. In den vergangenen Wochen waren hunderte Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Schulen und kirchlichen Einrichtungen ans Licht gekommen.

© AFP - Agence France Presse

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