Mittwoch, 08.02.2012

Pfandbonkündigung im Fall "Emmely" aufgehoben

11.06.2010

Die wegen des Einlösens von zwei Pfandbons entlassene und als "Emmely" bundesweit bekanntgewordene Berliner Kassiererin Barbara E. kann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hob ihre Kündigung auf. Während die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi das Urteil begrüßte, äußerten Arbeitgeberverbände Kritik an der Entscheidung der Richter.

Die Supermarktkette Kaiser's hatte die Entlassung der Kassiererin mit dem Vertrauensbruch durch das Einlösen gefundener Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro begründet und von einer sogenannten Bagatellkündigung Gebrauch gemacht. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Berlin hielten die Kündigung für gerechtfertigt: Sie werteten die Einlösung der Pfandbons als eine grobe Pflichtverletzung, die zu einem unwiederbringbaren Vertrauensverlust des Arbeitgebers geführt habe.

Die Bundesarbeitsrichter erklärten nun, das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung "nicht aufgezehrt" werden. Das BAG hielt zwar an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine Kündigung unabhängig vom Wert des Diebstahls zulässig ist, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers zerstört ist. Umgekehrt sei aber "nicht jede gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund", betonten die Erfurter Richter. Als "milderes Mittel" hätte in diesem Fall eine Abmahnung ausgereicht. Eine untere Wertgrenze für Bagatellkündigungen lehnte das BAG aber weiter ab.

Barbara E. erklärte nach der Urteilsverkündung, sie freue sich und sei bereit, ihre Arbeit bei Kaiser's in Berlin wieder aufzunehmen. Ihr Arbeitsverhältnis bestand als Konsequenz des Erfurter Urteils ununterbrochen fort.

Der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Gerd Herzberg erklärte, das Bundesarbeitsgericht habe die Kündigung "zu Recht" als unverhältnismäßig bewertet. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lobte das Urteil gegenüber der "Passauer Neuen Presse" als "weise".

Die Sprecherin der Grünen im Bundestag für Arbeitnehmerschutz, Beate Müller-Gemmeke, erklärte, das Urteil zeige, dass die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt werden müssten. Die Grünen fordern wie auch Verdi, dass einer Bagatellkündigung eine Abmahnung vorausgehen muss.

Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte (AGAD) kritisierte dagegen, bei Vermögensdelikten dürfe es "keine Toleranz" durch die Gerichte geben. "Ob ein Arbeitgeber mit einem ihn schädigenden Arbeitnehmer weiter zusammen arbeiten will, muss allein Entscheidung des Arbeitgebers bleiben", erklärte Geschäftsführer Oliver Klug.

© AFP - Agence France Presse

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