"Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist", zitierte das Blatt Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). In solchen Fällen sei "ein befristetes Fahrverbot deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt".
Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden, hieß es in der "BamS" weiter. Bislang sind Fahrverbote nur bei Verkehrsdelikten als Hauptstrafe erlaubt.
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