Mittwoch, 08.02.2012

Bundesarbeitsgericht gibt Grundsatz der Tarifeinheit auf

23.06.2010

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will den Grundsatz der Tarifeinheit aufgeben. Mit seinem Beschluss schloss sich der Zehnte BAG-Senat dem Vierten Senat an und machte so den Weg für die Änderung frei. Danach sollen künftig in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen können.

Nach dem bislang von beiden BAG-Senaten angewandten Grundsatz sollte in einem Betrieb in der Regel nur ein Tarifvertrag gelten. Im Fall zweier Ärzte hatte der Vierte Senat jedoch im Januar dies für unvereinbar mit geltendem Recht gehalten. Dies ordne die Wirksamkeit von Tarifverträgen für die jeweiligen Verbandsmitglieder "zwingend und unmittelbar" an.

Dem schloss sich nun der ebenfalls für Tariffragen zuständige Zehnte Senat an. Es gebe "keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können". Voraussichtlich noch in diesem Jahr kann nun der Vierte Senat die bisherige Rechtsprechung ändern.

In den konkreten Fällen sind ein Arzt in Mannheim und eine Ärztin im badischen Rastatt Mitglied der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), die Kliniken wandten aber auf alle Beschäftigten den mit Verdi vereinbarten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an. Der MB hatte diesen Tarif nicht mit unterzeichnet. Die Ärzte verlangten daher Zulagen nach dem früher auch vom MB unterzeichneten Bundesangestelltentarif. Nach der neuen Rechtsprechung stehen ihnen die Zulagen zu, weil der neuere TVöD die alten Regelungen nur für Verdi-, nicht aber für MB-Mitglieder verdrängt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund hatten im Vorfeld erklärt, sie wollten am Grundsatz der Tarifeinheit festhalten. Sie forderten daher gemeinsam den Gesetzgeber auf, die vom BAG hervorgehobene gesetzliche Lücke zu schließen.

Nach ihrem Vorschlag soll der Tarif derjenigen Gewerkschaft maßgeblich sein, die im jeweiligen Betrieb mehr Mitglieder hat. "Die Tarifeinheit ist eine unverzichtbare Säule der Tarifautonomie. Sie verhindert eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems, eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom 4. Juni.

© AFP - Agence France Presse

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