Freitag, 10.09.2010

Regierung beschließt Neuregelung der Sicherungsverwahrung

23.06.2010

Die Bundesregierung hat eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Das Kabinett billigte die von Bundesjustizministerinin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung, wie aus Regierungskreisen verlautete.

Nach den Vorstellungen der Ministerin soll die Sicherungsverwahrung künftig auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt werden. Die von Rot-Grün eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung solle künftig nur in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden.

Die Eckpunkte sehen zudem vor, dass für entlassene Straftäter, die weiter als gefährlich gelten, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung eingeführt wird. Ob es sich dabei um eine Fußfessel handeln wird oder eine andere Form der technischen Ausgestaltung, ist aber noch offen.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte im Deutschlandradio Kultur, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung sei nötig, wenn nach der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom Dezember 2009 Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssten, die als sehr gefährlich eingestuft werden.

© AFP - Agence France Presse

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