Eine Betriebsrätin bei der Bekleidungskette H&M hatte an einer Betriebsräteversammlung und zwei Sitzungen des Gesamtbetriebsrats teilgenommen. Dadurch war sie insgesamt zehn Tage nicht zuhause. Für die Betreuung ihrer beiden elf und zwölf Jahre alten Kinder war sie auf fremde Hilfe angewiesen, für die Betreuung zahlte sie 600 Euro.
Wie das BAG entschied, muss H&M diese Kosten erstatten. Laut Betriebsverfassungsgesetz gelte dies für alle Ausgaben, die zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben "erforderlich" sind. In verfassungskonformer Auslegung umfasse dies auch notwendige Kinderbetreuungskosten.
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