Mittwoch, 08.02.2012

Verfassungshüter stärken Sorgerecht lediger Väter

03.08.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt. Regelungen, wonach Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können, erklärte das Gericht in einem Beschluss für verfassungswidrig. Frauen müssen nun ab sofort ihr Sorgerecht mit dem Vater teilen, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Die Verfassungshüter setzten mit ihrem Beschluss ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dies sah Karlsruhe nun auch so und räumte dem Kindeswohl Vorrang vor dem "Eigeninteresse" der Mütter ein.

Im aktuellen Fall hatte die Mutter eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes dem Vater die gemeinsame Sorge verweigert. Als die Frau wegziehen wollte, beantragte der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hatte, dass das Sorgerecht geteilt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind auf ihn übertragen werden sollte. Das Familiengericht in Bad Oeynhausen lehnte dies jedoch ab, weil nach geltendem Recht die Übertragung des Sorgerechts grundsätzlich nur mit Zustimmung der Mutter möglich war.

Karlsruhe hob diesen Beschluss nun auf und erklärte die gesetzlichen Grundlagen zur elterlichen Sorge für verfassungswidrig. Bis zu einer - von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bereits angekündigten - Reform des Elternrechts können Familiengerichte nun einem Vater auf dessen Antrag hin einen Teil der elterlichen Sorge auch gegen den Willen der Mutter übertragen. Als Voraussetzung definierten die Verfassungshüter, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient und der Mann seine Vaterschaft anerkannt hat.

Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht für ledige Väter in ihren Reformüberlegungen bestärkt.

Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, sie begrüße die Karlsruher Entscheidung, da sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte verschaffe. Ihr gehe es um eine Gesetzesreform, die die Rechte nichtehelicher Väter deutlich verbessere und ihnen Wege aufzeige, "wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können". Ziel sei ein unbürokratisches Verfahren, "bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist".

© AFP - Agence France Presse

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Nach dem Sorgerechts-Urteil des BVerfG: Schluss mit Diskriminierung - aber wie?

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