Nach den Vorstellungen der Ministerin, die bereits einen Gesetzentwurf erarbeiten lässt, sollen künftig auch ledige Väter das Sorgerecht erhalten können. "Mütter müssen allerdings die Möglichkeit haben, innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Das Familiengericht muss dann schon triftige Gründe dafür anführen, dass es nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuspricht." Künftig solle kein Elternteil mehr bevorzugt werden. Im Mittelpunkt solle das Wohl des Kindes stehen. "Ziel muss es daher sein, dass in möglichst vielen Fällen beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben."
Leutheusser-Schnarrenberger wies auf einen Sinneswandel bei den Karlsruher Richtern hin. In einer früheren Entscheidung habe das Bundesverfassungsgericht die geltende Gesetzeslage noch bestätigt, wonach der ledige Vater keine Möglichkeit hatte, das Sorgerecht vor Gericht zu erstreiten. "Diese Rechtslage hat Karlsruhe jetzt korrigiert."
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die bisherige Regelung gekippt, wonach Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Karlsruhe folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009.
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