Mittwoch, 08.02.2012

Karlsruhe bestätigt harte Gangart gegen Manager bei Untreue

11.08.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat die härtere Gangart des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Wirtschafts- und Bankenmanager bei Untreue bejaht. Der Untreuetatbestand sei im Gesetz zwar sehr weit gefasst und "unscharf" formuliert, er wurde von den Gerichten jedoch in langjähriger Praxis konkretisierend ausgelegt, heißt es in einem Beschluss.

Die Verfassungshüter forderten jedoch, dass für eine Verurteilung wegen Untreue der jeweils entstandene Schaden zuvor konkret bestimmt werden muss.

Damit scheiterten die Verfassungsbeschwerden mehrerer Manager, darunter auch der des früheren Siemens-Finanzvorstands Andreas. K. der wegen des Führens schwarzer Kassen für Bestechung verurteilt worden war. Teilweise Erfolg hatte dagegen die Klage von fünf Managern der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG. Ihr Fall wurde an das Landgericht Berlin zurückverwiesen, um den konkreten Schaden zu beziffern, der womöglich bei einer riskanten Kreditvergabe über rund zehn Millionen Euro entstanden war.

© AFP - Agence France Presse

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