Eine Zahlung des Unfallverursachers an die Eltern, die Kinder oder den Ehepartner eines Unfallopfers könne nach Ansicht der Ministerin als Zeichen seelisches Leid anerkennen und etwas Genugtuung und Gerechtigkeit schaffen. Der Vorschlag sei auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in der vergangenen Woche mit breiter Mehrheit unterstützt worden.
Heute sei es für einen Unfallverursacher zivilrechtlich oft günstiger, wenn das Opfer stirbt: Bei schweren Verletzungen müsse der Schädiger zumindest die Behandlungskosten ersetzen und ein Schmerzensgeld zahlen. Wenn hingegen zum Beispiel ein radfahrendes Kind von einem betrunkenen Lastwagenfahrer getötet werde, bestehe kein Schmerzensgeldanspruch. Dies sei ein unerträglicher Zustand, so die Justizministerin.
Quelle: dpa/cla/LTO-Redaktion



