Vodafone muss eine Fernsehwerbung für einen "Allnet-Flat"-Tarif unterlassen, weil die Werbung Verbraucher in die Irre führt. Dies hat das Landgericht (ÖG) Düsseldorf entschieden und damit eine von der Wettbewerbszentrale erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Vodafone GmbH bestätigt. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilt, hat Vodafone das Urteil als endgültige Regelung anerkannt. Der Rechtsstreit sei daher beendet.

Das Unternehmen hatte mit der Aussage "Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 Euro im Monat" geworben. Die Wettbewerbszentrale habe die Werbung als irreführend beanstandet, weil das Angebot tatsächlich nicht für Neukunden, sondern nur für Bestandskunden gegolten habe und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen worden sei.

In seinem Urteil habe das LG dazu festgestellt, dass Vodafone in dem Werbespot zur Täuschung geeignete Angaben über den Preis gemacht habe. Unstreitig könnten nur ganz bestimmte Kunden die Leistung zu diesem Preis hinzubuchen. Diese Einschränkung werde nicht deutlich. Der Text "Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 Euro im Monat" lasse für den Verbraucher nicht erkennen, dass er sich nur an bestehende Vodafone-Kunden wende. Ein nicht unerheblicher Teil der Verbraucher könne die Aussage dahin verstehen, dass dafür geworben werden solle, Vodafone-Kunde zu werden, indem man das beworbene Angebot in Anspruch nimmt.

Das Gericht habe außerdem bemängelt, dass nicht deutlich werde, dass selbst Vodafone-Kunden das Produkt nicht zu dem beworbenen Preis erhalten können. Es handele sich lediglich um einen Zusatztarif, der im günstigsten Fall zu einem kostpflichtigen Grundtarif hinzugebucht werden könne, so die Wettbewerbszentrale. Hierüber werde der Verkehr nicht aufgeklärt.

Wettbewerbszentrale, PM vom 01.10.2014


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