Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Dies unterstreicht Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde hat gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt, nachdem das Unternehmen mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke "Dinner for Dogs" geworben hatte.

In dem aktuellen Fall hätten sich Verbraucher im Zuge der Ermittlungen mit gut dargelegten Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt, so die Behörde. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur hätten dann ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Bußgelderhöhend wirkte sich laut Netzagentur die Art und Weise der Gesprächsführung aus. Teilweise seien Verbraucher aufgefordert worden, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten. Andere Verbraucher hätten vorgetragen, die Anrufe seien in einen regelrechten Telefonterror ausgeartet.

Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur eigenen Angaben zufolge bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße sei noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen habe gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde benötige möglichst präzise Angaben, so Homann.

Bundesnetzagentur, PM vom 05.12.2016


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