Wer als Zeuge in einem Strafverfahren den Staatsanwalt laut und aggressiv anredet, muss mit einem Ordnungsgeld wegen "Ungebühr" rechnen. Dies zeigt ein Beschluss des Oldenburger Oberlandesgerichts (OLG).

Ein Mann musste als Zeuge in einem Strafverfahren wegen übler Nachrede vor dem Amtsgericht Meppen aussagen. Als sich der Staatsanwalt äußern wollte, wurde der Zeuge laut und aggressiv und erwiderte dem Staatsanwalt, er habe sich nicht einzumischen, die Richterin stelle die Fragen.

Auf Anregung des Staatsanwalts verhängte die Richterin gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Hiergegen rief der Mann das OLG an, das jetzt die Entscheidung aus Meppen bestätigt hat. Eine so genannte Ungebühr des Mannes stehe völlig außer Frage. Unter diesem Begriff verstehe das Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf den "Gerichtsfrieden" und damit auf die Ehre und die Würde des Gerichts.

Selbst wenn der Zeuge nachvollziehbar sehr erregt gewesen sei, sei es für ein Gericht nicht hinnehmbar, wenn ein Zeuge in aggressiver Weise versuche, den Staatsanwalt zu maßregeln. Dies stelle zugleich eine Missachtung des Gerichts dar. Ein Zeuge dürfe dem Staatsanwalt nicht sein Fragerecht abschneiden. Es sei allein Sache des Richters, den Beteiligten das Wort zu erteilen oder zu entziehen, betont das OLG.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 30.05.2017, 1 Ws 245/17, rechtskräftig


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