RECHTSTIPPS
Schadensersatz wegen eines Baumangels: Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Mängelbeseitigung
[30.07.2010] - Wer als Häuslebauer einen Baumangel noch nicht beseitigt hat, kann bei der Berechnung des Schadensersatzes die Mehrwertsteuer nicht mit einbeziehen.
Mehr Informationen bei rechtstipps.de »- Behindertentestament nicht sittenwidrig
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- Ist die Wohnfläche einer Eigentumswohnung mehr als 10% kleiner als vertraglich vereinbart, liegt ein Sachmangel vor
- Flugreise: Keine Flugbeförderung mit Pass ohne Lichtbild
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