Landet ein Fall nach einer Betriebsprüfung beim Finanzgericht (FG), geht es dabei häufig um so genannte bargeldintensive Betriebe. Das sind Betriebe, die den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen bar vereinnahmen.
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Für Bürger, die nicht steuerlich beraten werden, endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 am 02.09.2024. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hin.
Ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, stellt keine Masseverbindlichkeit dar. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat die Anforderungen, die an den Nachweis der Behinderung eines deswegen möglicherweise kindergeldberechtigten Kindes zu stellen sind, konkretisiert.
Das Tatbestandsmerkmal "Gewinn" im Sinne von § 7g Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist als Steuerbilanzgewinn und nicht als steuerlicher Gewinn im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auszulegen. Außerbilanzielle Positionen sind nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden (gegen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 15.06.2022, BStBl. I 2022, 945).
Die Höhe der Aussetzungszinsen nach §§ 237, 238 Abgabenordnung (AO) von monatlich 0,5 Prozent ist verfassungsgemäß. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Die Entstehung von Aussetzungszinsen beruhe grundsätzlich auf einem Antrag der Steuerpflichtigen oder werde jedenfalls bewusst in Kauf genommen.
Der Drei-Tages-Zeitraum gemäß § 122 Absatz 2a Abgabenordnung (AO) verschiebt sich nach § 108 Absatz 3 AO auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wenn der Zeitraum regulär an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend endet. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klar.
Ein Insolvenzverwalter hat kein Recht auf Auskunft gegenüber dem Finanzamt, soweit die Auskunftserteilung das Finanzamt in der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche oder in der Verteidigung gegen das Finanzamt geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde. Dies sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, so der Bundesfinanzhof (BFH).
Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, können Schulgelder im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) sein. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.