Den Angaben zufolge bieten Steuerberater, Ingenieure oder Unternehmensberater beispielsweise Kaufhäusern oder Hotels an, deren Energieversorgung zu übernehmen. In Wahrheit würden aber nur die Heizung und die Klimaanlage des Hotels einer neuen GmbH überschrieben, die auf dem Papier die Leistung erbringe.
Die GmbH als Energieerzeuger gilt als Unternehmen des produzierenden Gewerbes und erhält so hohe Ermäßigungen - bei der Stromsteuer bis zu 97 Prozent des normalen Satzes, bei der Mineralölsteuer bis zu 66 Prozent. Diesen Steuervorteil teilten sich der Berater, Contractor genannt, und der Kunde.
Der Bundesrechnungshof fürchtet nach Angaben seines Sprechers, dass langfristig die meisten mittelständischen und großen Unternehmen dieses Modell nutzen werden und dann nur noch kleine Firmen und Privathaushalte die volle Last der Ökosteuer tragen müssen.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte der "FTD", es sei noch für das Frühjahr geplant, einen Gesetzentwurf ins Kabinett einzubringen, um den Steuertricks Einhalt zu gebieten.
© AFP - Agence France Presse



