Der Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendung steht nicht entgegen, dass die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen nachgewiesen ist (Urteil vom 7.12.2009, Az. 11 K 1093/07 E).
Bewirtungskosten: Eigenbelege reichen aus
27.02.2010
- Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice
- Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
- Betrieb von Photovoltaikanlagen hindert günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen
- Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung
- Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

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