Die SPD-Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung es versäumt habe, mit einer grundsätzlichen Mehrwertsteuervereinheitlichung Bürokratie abzubauen. Im Gegenteil kompliziere sie die neue Regelung das Umsatzsteuerrecht zusätzlich.
Angebote von Reisebüros unterliegen dem vollen Mehrwertsteuersatz, auch wenn in ihnen klassische Hotelübernachtungen enthalten sind. So wird es künftig für Touristinnen und Touristen billiger, Hotels einzeln im Internet zu buchen als ein Komplettangebot eines Reisebüros in Anspruch zu nehmen.
Die Vermietung von Wohnmobilen kann unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Können die Wohnmobile noch fahren, zahlt man 19 Prozent, stehen sie jedoch nur herum, zahlt man nur sieben Prozent.
Stundenhotels sollen eigentlich von der Ermäßigung ausgeschlossen werden. Mietet eine Prostituierte jedoch für ihre Dienstleistung ein Hotelzimmer, zahlt sie nur sieben Prozent für das Zimmer.
Die Bundesregierung offenbarte auch, dass viel mehr Einzelleistungen außer dem bekannten Frühstück herausgerechnet werden müssen und dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen sollen: Das soll für Mieten in Tagungsräumen von Hotels, Beförderungen im Schlafwagen, Wellness-Angebote und Sportangebote gelten.
Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion
Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuerbefreiung für Beherbergungsleistungen (pdf)



