Mittwoch, 08.02.2012

EuGH-Gutachter bestätigt Mehrwertsteuer auf Geldautomaten

12.03.2010

Die Mehrwertsteuer auf Geldspielautomaten ist voraussichtlich rechtmäßig. Das jedenfalls meint der richterliche Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot. Das abschließende Urteil wird für den kommenden Sommer erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen. (Az: C-58/09)

In Deutschland sind Pferderennen, Lotterien und Wetten mit festen sogenannten Odds (Gewinnquoten) von der Mehrwertsteuer befreit, alle anderen Glücksspiele, insbesondere Geldspielautomaten, aber nicht. Im Ergebnis unterliegen dadurch die meisten Glücksspiele mit Geldeinsatz der Mehrwertsteuer. Dagegen klagt ein niedersächsischer Spielhallenbetreiber; der Bundesfinanzhof legte den Streit dem EuGH vor.

Dort erklärte nun Generalanwalt Bot, die deutsche Regelung sei vom europäischen Recht gedeckt. Danach könne bislang jedes EU-Land selbst entscheiden, welche Glücksspiele es von der Mehrwertsteuer befreie, und welche nicht.

© AFP - Agence France Presse

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