In Deutschland sind Pferderennen, Lotterien und Wetten mit festen sogenannten Odds (Gewinnquoten) von der Mehrwertsteuer befreit, alle anderen Glücksspiele, insbesondere Geldspielautomaten, aber nicht. Im Ergebnis unterliegen dadurch die meisten Glücksspiele mit Geldeinsatz der Mehrwertsteuer. Dagegen klagt ein niedersächsischer Spielhallenbetreiber; der Bundesfinanzhof legte den Streit dem EuGH vor.
Dort erklärte nun Generalanwalt Bot, die deutsche Regelung sei vom europäischen Recht gedeckt. Danach könne bislang jedes EU-Land selbst entscheiden, welche Glücksspiele es von der Mehrwertsteuer befreie, und welche nicht.
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