Freitag, 30.07.2010

ELENA: Verfassungsbeschwerde angekündigt

15.03.2010

Das ELENA-Verfahren, in dessen Rahmen der Staat umfassende Daten zu allen Arbeitnehmern speichert, wird Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. Der Verein „FoeBuD“ hat alle Betroffenen aufgerufen, die Beschwerde mitzuzeichnen.

Seit dem 1.1.2010 müssen Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Daten zu jedem Arbeitnehmer übermitteln: neben der Höhe des Einkommens und den Adressdaten auch Angaben zu Gründen für eine  Arbeitszeitverkürzung, zu vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers, zu Abmahnungen, Kündigungen  oder Urlaubstagen. Mit Hilfe dieser Daten sollen Arbeits- und Sozialämter schneller und einfacher entscheiden können, ob und in welcher Höhe Anrecht auf Sozialleistungen besteht.

Gegen diese umfangreiche Datenspeicherung will der „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“ (FoeBuD) Verfassungsbeschwerde einlegen.

Seine Begründung: „In Verbindung mit der neu eingeführten Steuer-ID-Nummer, die jedem deutschen Bürger eine eindeutige und einmalige Nummer zuordnet, wird mit ELENA eine äußerst umfangreiche Datenbank geschaffen, die die Menschen gläsern werden lässt. Die Daten der Arbeitnehmer werden auch dann gespeichert, wenn sie überhaupt nicht benötigt werden. Dieses widerspricht dem im Bundesdatenschutzgesetzt festgelegten Grundsatz der Datensparsamkeit.“

Rückendeckung bekommt der Verein unter anderem von Deutschen Steuerberaterverband: „Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont. Eine umfangreiche Datenspeicherung „auf Vorrat“ komme nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter in Betracht. Dies sei beispielsweise bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten oder der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Menschen der Fall. Vom Schutz ‚überragend wichtiger Rechtsgüter’ kann bei ELENA freilich nicht die Rede sein. Zudem lehrt die Erfahrung, dass große Datenspeicher weitere Begehrlichkeiten wecken und darüber hinaus keineswegs sicher gegen Missbrauch sind.“

Die Verfassungsbeschwerde soll am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Weitere Informationen, unter anderem zur Mitzeichnung der Verfassungsbeschwerde, finden Sie auf der Webseite von FoeBuD.
 

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