Beim Bundesfinanzhof sank die Zahl der anhängigen Verfahren in dem Zeitraum von rund 3000 auf rund 2500. Die Zahl der eingegangenen Verfahren sank bei den Finanzgerichten zwischen 2004 und 2009 von knapp 79.000 auf rund 54.000. Dagegen blieb die Zahl der Neueingänge beim Bundesfinanzhof annähernd gleich. Betrug sie 2004 noch 3.461 Fälle, so lag die Zahl im vergangenen Jahr bei 3.430 Fällen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Finanzgerichten erhöhte sich in diesem Zeitraum nach Angaben der Regierung von 17 auf 18,1 Monate, während sie beim Bundesfinanzhof von zwölf auf neun Monate sank.
Der Vorsitzende der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, führte den Rückgang der Verfahren gegenüber der "Financial Times Deutschland" darauf zurück, dass die Finanzämter bei geringen Beträgen lieber dem Steuerzahler Recht gäben, als es auf eine Klage ankommen zu lassen. "Das ist die Kapitulation des Rechtsstaats oder ökonomische Arbeitsweise - je nach Standpunkt", sagte Ondracek dem Blatt.
Die Linkspartei wollte nach eigenen Angaben mit ihrer Kleinen Anfrage die Streitanfälligkeit des Steuerrechts überprüfen.
© AFP - Agence France Presse



