Damit hat der BFH seine Rechtsprechung zum Zufluss von sog. “(Schein-)Renditen” aus betrügerischen Schneeballsystemen einerseits bestätigt, andererseits aber auch eingegrenzt (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. März 2010, Az. VIII R 4/07).
Im Streitfall hatten sich Ehegatten mit mehr als 200.000 DM an einer Geldanlage beteiligt, die sich letztlich als sog. Schneeballsystem entpuppte. In den Streitjahren 1992 bis 1997 erhielt das Ehepaar aus der Anlage tatsächliche Auszahlungen (Zinsen) in Höhe von ca. 195.000 DM sowie lediglich gutgeschriebene und sofort wiederangelegte Erträge in Höhe von 176.960 DM.
Die tatsächlich ausgezahlten Zinsen von ca. 195.000 DM sind nach Auffassung des BFH den Ehegatten zugeflossen und von ihnen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Grundsätzlich gilt das auch für die stehengelassenen, d.h. wiederangelegten (Schein-)Renditen. Der BFH hält daran fest, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen selbst dann vorliegen, wenn ein Anleger aus dem Kapital anderer getäuschter Anleger (oder gar aus seinem eigenen Anlagekapital) eine “Scheinrendite” erhält.
Ob die “Scheinrendite” dem Anleger zugeflossen ist, hängt lediglich davon ab, ob im konkreten Einzelfall eine Auszahlung hätte erreicht werden können. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Anbieter (hypothetische) Zahlungen an alle Anleger hätte leisten können.
Im Streitfall war unklar, ob die Ehegatten die 1995 bis 1997 gutgeschriebenen Scheinrenditen tatsächlich hätten vereinnahmen können, zumal angesichts des Schriftverkehrs Zweifel an der Leistungsbereitschaft des Schuldners bestanden. Mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen hat der BFH die Vorentscheidung daher hinsichtlich der Jahre 1995 bis 1997 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.
Schneeballsystem: Scheinrenditen müssen versteuert werden
16.07.2010
- Zinsen auf Einkommensteuererstattung sind steuerfrei
- Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: Mehr Spielraum für steuerfreie Lohnzuschläge
- Gewerbesteuerhebesätze 2009 im Bundesdurchschnitt leicht gesunken
- Koalition prüft Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
- Kindesunterhalt ins Ausland zählt nur noch mit Nachweis

Aus der Praxis - steuertipps.de
- [10.09.2010]Änderung der BFH-Rechtsprechung: Abzug von Unterstützungsleistungen für im Ausland lebende Angehörige nur noch bei konkreter Unterhaltspflicht mehr »
- [09.09.2010]Zinsen auf Steuererstattungen sind ab sofort steuerfrei mehr »
- [08.09.2010]BFH: Unterstützung des im Ausland lebenden Ehepartners ist ohne Prüfung der Bedürftigkeit abziehbar mehr »
- [07.09.2010]Wenn sich Ihr volljähriges Kind der Einkommensgrenze bedrohlich nähert mehr »
- [06.09.2010]Wechsel zur privaten Krankenversicherung soll erleichtert werden mehr »
- [05.09.2010]Bundeskabinett hat Gesetzentwurf zur Kernbrennstoffsteuer gebilligt mehr »


