Mittwoch, 08.02.2012

Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Sachsen und Bayern

11.08.2010

Durch Unwetter und Hochwasser sind in Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Die Finanzministerien in Bayern und Sachsen haben jetzt Billigkeitsregelungen erlassen, mit denen die betroffenen Bürger steuerlich entlastet werden sollen.

Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon erklärte: „Die Beseitigung der Schäden wird bei Steuerpflichtigen voraussichtlich zu erheblichen Belastungen führen.“ Der Maßnahmenkatalog sei „getragen von dem Gedanken, den Geschädigten schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen.“ Danach können unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen hinausgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Ferner können Sonderabschreibungen vorgenommen und steuerfreie Rücklagen gebildet werden.

Maßnahmenkatalog Bayern
Maßnahmenkatalog Sachsen
 

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