Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon erklärte: „Die Beseitigung der Schäden wird bei Steuerpflichtigen voraussichtlich zu erheblichen Belastungen führen.“ Der Maßnahmenkatalog sei „getragen von dem Gedanken, den Geschädigten schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen.“ Danach können unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen hinausgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Ferner können Sonderabschreibungen vorgenommen und steuerfreie Rücklagen gebildet werden.
Maßnahmenkatalog Bayern
Maßnahmenkatalog Sachsen
Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Sachsen und Bayern
11.08.2010
- Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice
- Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
- Betrieb von Photovoltaikanlagen hindert günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen
- Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung
- Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

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